Arealentwicklung

«Die Stadt St.Gallen: ein innovativer und dynamischer Wirtschaftsstandort – auch in Zukunft»

AUSGANGSLAGE

  1. Grössere Areale, die nicht mehr oder nur noch teilweise ihrem ursprünglichen Zweck dienen, bergen eine grosses Potenzial für die zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Stadt.
  2. Die Initiierung oder Begleitung von Arealentwicklungen hat daher in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Sie bieten Entwicklungsmöglichkeiten für attraktive Wohnformen, zentrumsnahe Freizeitangebote sowie insbesondere für die Ansiedlung von Unternehmen und die Weiterentwicklung öffentlicher Gesundheits-, Bildungs- und Kultureinrichtungen.
  3. Sämtliche «Wirtschaftlichen Schwerpunktgebiete» der Stadt St.Gallen stagnieren jedoch seit Jahrzehnten in ihrer Entwicklung und werden für Investoren nicht marktgerecht aufbereitet. Unternehmen mit Schlüsseltechnologien oder Headquarter verlangen baureife Standorte, auf denen innert 3 Jahren ein Bauvorhaben umgesetzt werden kann.
  4. Die Bandbreite von Arealentwicklungen umfasst in St.Gallen insbesondere die Gebiete von Winkeln-Nord, Geissberg/Piccardstrasse über Bahnhof Nord, Güterbahnhofareal, Bahnhof St.Fiden/Wiedacker wie auch das Gebiet Lerchenfeld–Burgweier.
  5. Verschiedene Areale werden aufgrund kantonaler Projekte neu geprägt: Platztor (Campus Universität St.Gallen), Areal Kantonsspital (Umbau KSSG und Neubau Kinderspital), Blumenmarkt (Kantonsbibliothek), Erweiterung OLMA (Teilüberdachung A1). Zudem haben sich die Nutzungsbedürfnisse des Kantons oder anderer Träger in Bezug auf strategische Areale und Gebäude verändert: Zeughaus, bisheriges Kinderspital, Hauptpost, Gebäude an der Moosbruggstrasse.
  6. Diese Entwicklungen verlaufen parallel, unkoordiniert und ohne gemeinsame städteplanerische Vision. Damit bleiben mögliche Synergien ungenutzt und die Chancen einer gezielten Setzung von Entwicklungsschwerpunkten wird vergeben.
  7. Ziel muss es sein, in der Stadt St.Gallen wieder vermehrt wertschöpfende Arbeitsplätze anzubieten. In den vergangenen Jahren war das Wachstum insbesondere auf den Ausbau im Gesundheitswesen und in der öffentlichen Verwaltung zurückzuführen.

MASSNAHMEN

  1. Für die städtischen Entwicklungsareale ist eine Gesamtübersicht (Masterplanung) zu erstellen.
  2. Stadt und Kanton müssen sich in Bezug auf die Arealentwicklungen und die Nutzung strategischer Gebäude in der Stadt St.Gallen besser und intensiver abstimmen.
  3. Arealentwicklungen wie die gesamte Stadtplanung sind auf eine möglichst hohe Rechtssicherheit angewiesen. Aufgrund des neuen Planungs- und Baugesetzes des Kantons muss der Zonenplan und das Baureglement der Stadt innert 10 Jahren an das neue Recht angepasst werden. Diese Arbeiten sind rasch und konsequent anzugehen. Zudem ist zu prüfen, wo im Rahmen der noch zulässigen Teilzonenpläne bereits die Vorteile des neuen Rechts genutzt und Rechtssicherheit geschaffen werden kann.

Positionspapier Ehoch3