Öffentliche Vergabe – Augenmerk auf das freihändige Verfahren richten:
Drei Parlamentarier der FDP, CVP und SVP haben einen Vorstoss zum Thema der öffentlichen Vergaben eingereicht. Es wurden verschiedene Fragen zur Vergabestatistik sowie zu den Vergabekriterien gestellt. Der eher magere Bericht des Stadtrates wurde nun behandelt.
Es ist uns bewusst, dass das übergeordnete Recht relativ wenig Spielraum zulässt. Wir beurteilen aber die Vergaben an städtische Unternehmen im offenen Verfahren sowie im Einladungsverfahren als positiv. In den vergangenen Jahren war die Vergabestatistik der Stadt St.Gallen kein Thema, es wurden lediglich einzelne Vergaben kritisiert. Es gilt auch zu berücksichtigen, dass verschiedene Dienstleistungen oder Produkte in der Stadt St.Gallen keinen Anbieter haben; eine Vergabe ausserhalb der Stadt St.Gallen ist die Konsequenz. Wir rufen den Stadtrat weiterhin auf, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten städtische Unternehmen, welche schliesslich auch Steuern in der Stadt St.Gallen entrichten, bei der Vergabe angemessen zu berücksichtigen.
Nicht zufrieden sind wir mit den stadträtlichen Ausführungen beim freihändigen Verfahren. Wir hätten uns gewünscht, dass die im Bericht erwähnten Analysen der einzelnen Direktionen ausführlicher abgehandelt werden.
Das Postulat wurde abgeschrieben – dies war in unserem Sinne.
Primarschule Feldli-Schoren, Provisorium Betreuung und Mittagstisch – bitte mit Augenmass:
Die FDP-Fraktion hat dieses Sachgeschäft eingehend und kontrovers diskutiert. Viele unserer Fraktionsmitglieder äusserten ihren Unmut darüber, dass wir Stadtparlamentarier fast schon genötigt werden, dieses Geschäft zu genehmigen, weil sonst im August 2019 ein Teil der Kinder im Einzugsgebiet Feldli-Schoren auf Betreuung und Mittagstisch verzichten müssten. Die FDP stellt die Schaffung eines flächendeckenden FSA+ – Betriebes nicht in Frage. Uns missfällt viel mehr das Tempo, mit welchem uns aktuell Bauvorlagen für Provisorien unterbreitet werden, ohne dass deren Dringlichkeit überzeugend ausgewiesen wäre. Die von der Kantonalen Fachstelle für Statistik prognostizierten Schülerzahlen für die nächsten Jahre kann man glauben oder nicht. Gleich darüber in Panik zu verfallen und allfällige Übergangsmassnahmen umgehend mit der grossen Kelle anzurühren, erscheint uns aber doch sehr übertrieben. 93 Kinder sind für das laufende Schuljahr angemeldet. Das ist ein Kind weniger als die 94 Kinder, welche am Schluss des Schuljahres 17/18 das Angebot in Anspruch nahmen. Und die vom Kanton für das Jahr 2018 prognostizierte Schülerzahl von 354 ist tatsächlich mit 329 auch um einiges tiefer ausgefallen: Das sind nur 2 Kinder mehr als im vorhergehenden Schuljahr. Auf Grund dieser Zahlen könnte man auch zum Schluss kommen, dass der Anstieg der Schülerzahlen eben nicht in dem vom Kanton erwarteten Ausmass stattfinden wird. Vielleicht hätte das heutige Angebot bis zur Inbetriebnahme des Neubaus gar genügt! Provisorien haben den Vorteil, dass sie sehr schnell erstellt und wieder abgebaut werden können. Es ist daher nicht zwingend, gleich ein Angebot für 105 Kinder zu realisieren, solange der Anstieg der Schülerzahlen noch nicht im prognostizierten Ausmass Realität wird. Man hätte hier durchaus etwas zuwarten können, auch wenn die resultierende Nettobetreuungsfläche für eine gewisse Zeit unter den Zielwert von 4m2 fallen würde.
Die FDP-Fraktion hat auf Grund dieser Kritikpunkte auch über einen allfälligen Rückweisungsantrag diskutiert. Wir kamen aber zum Schluss, dass damit wohl keine neuen Erkenntnisse zutage treten würden und das Sachgeschäft dadurch nur unnötig verzögert würde. Wir haben somit dem Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF Mio. 2.75 ohne Begeisterung zugestimmt. Für die Zukunft erwarten wir von der Direktion Bildung und Freizeit aber eine eingehendere Auseinandersetzung über die zwingend notwendigen Plätze während der Übergangsphase und somit über die daraus resultierende Bestellung von baulichen Massnahmen für deren Umsetzung. Wir brauchen nicht immer das maximale Angebot – für eine absehbare Zeitdauer können wir durchaus mit einem reduzierteren Standard leben. Zudem wäre eine Auslegeordnung betreffend die notwendigen Übergangsmassnahmen inkl. Kostenfolgen für eine gesamthafte Beurteilung wünschenswert. Wenn die Annahmen aus dem Postulat nicht mehr gelten, würden wir gerne aktualisierte Zahlen erhalten. Und das bitte vor der nächsten Bauvorlage zu diesem Thema!
Das Geschäft wurde grossmehrheitlich genehmigt.
Interpellation: Ist die Kontrolle der Führung des städtischen Finanzhaushaltes noch zeitgemäss?
Ein Parlamentarier hat verschiedene Fragen zur Finanzkontrolle eingereicht – implizit warf er die Frage auf, ob die Finanzkontrolle unabhängig ist. Der geneigte Zuhörer fand aber rasch heraus, dass es ihm noch um etwas Anderes geht: Er meint, dass mit einer externen Kontrollstelle im städtischen Haushalt mehr gespart werden könnte. Naja – sparen müssen nach unserer Ansicht das Stadtparlament, der Stadtrat sowie die Verwaltung!
Die Frage, wer in einem demokratischen Staat wen und mit welchen Mitteln überwacht, ist legitim. Doch wer überwacht diejenigen, die andere überwachen? Diese Kette könnte man weiter und weiter ausbauen und man kommt immer zur Frage, wer denn die obere Instanz überwacht. Dieser Teufelskreis kann durchbrochen werden, wenn die überwachende und kontrollierende Instanz unabhängig ist. Dies heisst, dass die überwachende Instanz ohne Vorgaben arbeiten darf und die Kompetenz hat, auch unangenehme Sachverhalte ohne Rücksicht auf Personen und Instanzen aufzuklären.
Die Antwort des Stadtrats zeigt die gesetzliche Ordnung im Kanton St. Gallen in Bezug auf die Kontrolle des Finanzhaushaltes auf. Art. 62 des Gemeindegesetzes gibt einer Gemeinde die Kompetenz, die Kontrolle des Finanzhaushalts durch eine interne Stelle vorzunehmen. Gesetzliche Bedingung ist, dass diese Stelle unabhängig ist. Die weiteren Bedingungen, dass diese Kontrollstelle durch eine in Revisionsfragen ausgewiesene und vom Parlament gewählte Fachperson zu leiten ist, sind ohne weiteres erfüllt. Im Übrigen erfolgte der Hinweis, dass das gesamte Team der Finanzkontrolle über entsprechende Fachausbildungen verfügt. Die Finanzkontrolle ist ihrerseits von der eidgenössischen Revisionsaufsicht als Revisionsunternehmen zugelassen und wird regelmässig auf die Einhaltung der Formalitäten, u.a. der Weiterbildungserfordernisse, überprüft.
Somit stellt sich einzig noch die Frage, ob die Finanzkontrolle unabhängig ist. Die kantonale Gesetzgebung macht diesbezüglich keine Ausführungen. Das städtische Reglement über die Finanzkontrolle legt fest, dass die Finanzkontrolle fachlich unabhängig und selbstständig ist und sie in ihrer Prüfungstätigkeit nur dem Gesetz und dem Reglement verpflichtet ist. Administrativ ist die Finanzkontrolle dem Stadtrat angegliedert.
Der Stadtrat kommt zum Schluss, dass mit dieser Regelung der Unabhängigkeit genüge getan wird. Die FDP-Fraktion schliesst sich dieser Schlussfolgerung an und sieht momentan keinen Handlungsbedarf, diesbezüglich etwas zu ändern.
Neu: Gerne weisen wir Sie jeweils auf die Vorstösse im Namen der FDP-Fraktion hin:
Interpellation vom 18.09.2018: «Neue Wohnformen – Wie innovativ ist die Stadt St.Gallen?» jetzt downloaden