Waaghausticker November 2022

Die ausgewählten Ergebnisse der Parlamentssitzung vom 8. November 2022 in der Übersicht

Die FDP/Jungfreisinnige-Stadtparlamentsfraktion freut sich, Sie mit der neuesten Ausgabe des Waaghaus-Tickers bedienen zu dürfen und Sie damit aus liberaler Sicht über die Ergebnisse der Sitzungen des St.Galler Stadtparlaments zu orientieren. Wir wünschen Ihnen viel Spass bei der Lektüre.

Die ausgewählten Ergebnisse der Parlamentssitzung vom 8. November 2022 in der Übersicht:

 

Revision Lohnzulagen – Abschaffung Wohnsitzzulage richtig: Das Stadtparlament wies die erste Vorlage an den Stadtrat zurück – inhaltlich ging es um die Abschaffung der Wohnsitzzulage. Der Stadtrat hat nun die angepasste Vorlage unterbreitet - wir danken dem Stadtrat für die rasche Bearbeitung der Rückweisung.

Die FDP/JF-Fraktion steht grundsätzlich hinter den restlichen Massnahmen (Ferienerhöhung, Anpassung Treueprämien, Zulagenanpassung etc.); diese standen für uns nicht zur Diskussion. Wir werteten auch die Inkraftsetzung per 1.1.2023 positiv. In Bezug auf die Wohnsitzzulage jedoch war die Rückweisung der Vorlage durch das Parlament richtig und der damit zusammenhängende Auftrag und der Inhalt waren klar formuliert.

Der Stadtrat hat die Rückweisung leider jedoch teilweise anders interpretiert. Nachstehend die Rückweisungsanträge und deren Erfüllungsgrad:

  1. Die Wohnsitzzulage sei für Neuanstellungen zu streichen: Dies wurde erfüllt.
  2. Im Sinne einer Übergangsregelung seien die bisherigen Wohnsitzzulagen während max. 15 Jahren beizubehalten. Während dieser Zeitspanne seien die Wohnsitzzulagen schrittweise zu kürzen: Dieser Auftrag wurde durch den Stadtrat nicht erfüllt. Die Kürzungen sollen nur über die Fluktuation erfolgen; somit wird die Wohnsitzzulage bei den Mitarbeitenden während 15 Jahren nicht gekürzt. Das Parlament wollte dies anders.
  3. Den aus der Abschaffung der Wohnsitzzulagen resultierenden Minderaufwand kann der Stadtrat dazu verwenden, allenfalls nicht marktgerechte Löhne anzupassen: Der Stadtrat stellte diesbezüglich in Aussicht, dass im Budget 2024, 26 und 28 je CHF 590'000 für strukturelle Lohnanpassungen aufgenommen werden, obwohl die er die Resultate der Studie zu den marktgerechten Löhnen noch nicht erhalten hat. Unsere Fraktion erwartet, dass die Studie mit dem Budget 2024 vorliegt und den entsprechenden Handlungsbedarf aufzeigt. Es ist unseriös, ohne verlässliche Basis diese Zahlen aufzunehmen. Der Stadtrat muss sich seiner Führungsrolle bewusst sein.

 

Schliesslich sind wir der Meinung, dass allfällige Härtefallregelungen ab 2038, wie sie der Stadtrat in der Vorlage aufführt, nach 15 Jahren nicht nötig sind.

Wir haben in Bezug auf die marktgerechten Löhne klare Erwartungen an den Stadtrat – strukturelle Lohnerhöhungen müssen mit einer seriösen Studie begründet sein.

In diesem Sinne stimmte die FDP/JF-Fraktion dem Geschäft einstimmig zu. Das Parlament verabschiedete die Vorlage ebenfalls deutlich.

 

St. Gallen-Bodensee Tourismus, Subventionsbeitrag – touristische Vermarktung richtig und wichtig: Der Stadtrat hat eine Vorlage für den Subventionsbeitrag in einer Höhe von CHF 780'000 unterbreitet. Bisher betrug der Subventionsbeitrag CHF 880'000.

Die touristische Positionierung und Vermarktung der Stadt St.Gallen ist wichtig und dementsprechend muss auch die Stadt ihren Beitrag dazu leisten. Die Tourismusstrategie 2027 überzeugt. Sie ist breit abgestützt und muss jetzt mit Leben gefüllt werden. Dazu bildet die Leistungsvereinbarung die Basis – das Monitoring muss der Stadtrat sicherstellen.

Die FDP/JF-Fraktion stimmte der Vorlage geschlossen zu und das Parlament genehmigte diese grossmehrheitlich.

 

FDP/JF-Postulat: Analyse der staatlichen Aufgaben und Dienstleistungen: Als Privatperson macht man von Zeit zu Zeit einen «Haushaltsputz» und schaut, was man noch braucht und was nicht. Es wird analysiert und überlegt – gemeinsam mit Familie, Partnern oder Freunden – was man behält, entsorgt und auch, wofür man Mittel einsetzen muss, kann und will, so dass das vorhandene Einkommen ausreicht.

Dasselbe sollte auch die öffentliche Hand von Zeit zu Zeit mit ihrem Haushalt machen – die Dinge «aus dem Gestell nehmen», «abstauben», anschauen und analysieren – dies wird mit dem Projekt fokus25 gemacht. In welchem Kreis aber wird nach dem «Abstauben», der Analyse überlegt und diskutiert, was im Haushalt bleibt, was «entsorgt» wird und wofür man welche Mittel einsetzen muss, kann und will?

Wir wollten mit unserem Postulat erreichen, dass genau diese Diskussion in einem öffentlichen, demokratischen und politischen Prozess stattfinden kann.

Gerade vor dem Hintergrund stetig steigender Konsumausgaben des Staates und gleichzeitig steigender Verschuldung steigt die Dringlichkeit, sich darüber im Klaren zu werden, wo die Prioritäten liegen und den Haushalt entsprechend zu gestalten. Werden diese Überlegungen nicht gemacht, dürfen wir uns nicht wundern, wenn das Budget roter und roter wird, der Eigenfinanzierungsgrad stetig sinkt und die Stadt St.Gallen trotz in den vergangenen Jahren gestiegenen Erträgen ins Minus rutscht und damit gegenüber den umliegenden Gemeinden massiv an Standortattraktivität verliert.

Die demokratische Legitimation des besagten Prozesses soll zumindest grundsätzlich im Parlament sein. Es ist unsere Pflicht als Parlament, dem Stadtrat die Priorisierung bei diesen Massnahmen mitzugeben. Diese Diskussion kann aber nur dann stattfinden, wenn wir das Postulat im Parlament diskutieren können.

Entgegen von Ausführungen der Gegenseite kann nicht ernsthaft behauptet werden, die Ausarbeitung des Postulats sei zu viel Aufwand. Die Rohdaten und die Ideen sind schon heute vorhanden, es geht vor allem um die Aufarbeitung in einem öffentlichen Postulat.

Der Stadtrat beantragte, das Postulat mit geändertem Wortlaut erheblich zu erklären – die GPK beantragte Ablehnung. Die Mehrheit des Parlamentes erklärte unser Postulat für erheblich. Herzlichen Dank – gespannt warten wir nun auf den Bericht des Stadtrates.

 

Autobahnanschluss Güterbahnhof – Stadtrat muss gestärkt bleiben: "Übungsabbruch statt Millionen für Planungsleiche verschleudern" - so ist das rein verkehrsideologisch motivierte Postulat bezeichnet. Bereits die Bezeichnung zeigt, dass mit Stimmungsmache gearbeitet werden musste. Denn: Stichhaltige Argumente zugunsten der Erheblicherklärung dieses Postulates gab es nicht. Zur Erinnerung:

  • 2016 wurde die linke Güterbahnhof-Initiative "Für ein lebendiges Areal Güterbahnhof ohne Autobahnanschluss" mit rund 17'000 zu 10'000 Stimmen deutlich abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 64.10 Prozent. Mit dem Postulat will man sich über diesen klaren Volkswillen hinwegsetzen, das geht nicht.
  • Über die Stadtautobahn rollen täglich über 80'000 Fahrzeuge, was die Bedeutung dieser Strasse nicht nur für die Stadt, sondern für die ganze Ostschweiz klar macht. 85% der Autofahrten starten oder enden im Stadtgebiet, d.h. es ist eigentlich eine vom Bund finanzierte innerstädtische Erschliessungsstrasse.
  • Die Überlastung der Stadtautobahn zwischen den Anschlüssen Kreuzbleiche und Neudorf sowie im Schorentunnel führt regelmässig zu Stau. Damit bricht nicht nur der Verkehr zwischen Vorarlberg, dem Oberthurgau, dem Appenzellerland, St. Gallen und dem Grossraum Zürich zusammen, sondern der Stau führt regelmässig auch zu einem Chaos in der Stadt selbst. Denn viele in der Stadt und Umgebung heimische Autofahrer versuchen, den Stau über den Weg durch die Stadt und die Quartiere zu umfahren.
  • Dieser bereits heute bestehende Engpass muss und kann beseitigt werden. Das Gesamtprojekt "Engpassbeseitigung St. Gallen" umfasst die Teilprojekte Dritte Röhre Rosenbergtunnel, die Instandsetzung der Autobahn sowie den Zubringer Güterbahnhof mit dem Tunnel Liebegg und den Anschlüssen an die Stadt St. Gallen.

Im Postulat wird der Stadtrat abschliessend aufgefordert, sich gegen den Bau des Autobahnanschlusses Güterbahnhof auszusprechen und in einem Bericht aufzuzeigen, wie er die Arealentwicklung im Güterbahnhof ohne Autobahnanschluss in Angriff nehmen möchte. Nutzlos, die Postulanten darauf hinzuweisen, dass sich das Areal Güterbahnhof teilweise im Eigentum des Kantons befindet und die Stadt gar nichts zu sagen hat, solange ihr das Areal nicht abgetreten wurde. Sollte die Stadt plötzlich unsinnig eine Kehrtwende machen und sich für den Engpass statt für dessen Beseitigung aussprechen, würde seitens Kantons auch das Thema Abtretung Areal Güterbahnhof an die Stadt wieder neu beurteilt. Dies geht auch klar aus der Antwort der Kantonsregierung vom 25. Oktober 2022 auf eine entsprechende einfache Anfrage hervor.

Verkannt wird offensichtlich auch, dass der neue Autobahnanschluss diverse Quartiere v.a. zwischen Riethüsli und Kreuzbleiche erheblich entlastet. Zudem wird sich die unterirdische Abwicklung auch auf den öffentlichen Verkehr sowie den Langsamverkehr und damit die Velorouten positiv auswirken und die gute Erreichbarkeit der Stadt wird sichergestellt, was ein wichtiges Kriterium ist, damit Fachkräfte und Arbeitskräfte weiterhin nach St.Gallen kommen wollen, um hier zu arbeiten.

Die Kosten für das Gesamtprojekt "Engpassbeseitigung St.Gallen" im Umfang von rund CHF 1.3 Milliarden werden im Wesentlichen, d.h. im Umfang von rund 1.1 Milliarden, vom Bund getragen. Und obwohl damit für einmal sogar der Bund hinter der Ostschweiz steht und bereit wäre, an eine zukunftsgerichtete, städtebauliche Entwicklung der Stadt und der ganzen Region beizutragen, stellen sich gewisse Kreise nun verkehrsideologisch motiviert wieder dagegen, unbesehen vom diesbezüglichen Volkswillen und den Nachteilen, mit denen sie die Stadt St.Gallen belasten. Man muss sich vor diesem Hintergrund nicht wundern, wenn die Schweiz für viele nach Winterthur aufhört.

Die FDP-/Jungfreisinnigen-Fraktion stellte sich aus diesen Gründen geschlossen hinter den Antrag des Stadtrates und sprach sich dafür aus, dass für die Stadt St.Gallen und die ganze Region nur nachteilige Postulat für nicht erheblich zu erklären.

Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse wurde mit sämtlichen Stimmen der GLP, der Grünen und der SP/JUSO/PFG das Postulat leider dennoch erheblich erklärt.

 

FDP/JF-Interpellation: Nachfrageorientiertes Angebot für den ÖV: Die FDP/-JF-Fraktion hat diese Interpellation eingereicht, weil sie der Meinung ist, dass auf gewissen Buslinien und insbesondere zu Randzeiten der Service für die Fahrgäste durch alternative Formen des öffentlichen Verkehrs stark verbessert werden könnte, ohne dass dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Dies hätte unseres Erachtens durch den Ersatz von spärlichen Angeboten auf gewissen Linien und als Ersatz von leeren Bussen, die v.a. nachts durch die Quartiere kurven, auch eine Kosteneinsparung zur Folge. Dass dies in Verbindung mit einem digitalisierten Buchungssystem zu erfolgen hätte, ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit.

Von der Antwort des Stadtrates waren wir sehr enttäuscht, denn wir vermissen jegliches Engagement, auch einmal in eine neue Richtung zu denken. Kurz zusammengefasst: «Wir warten ab». Es wurden offensichtlich keinerlei Überlegungen in diesem Zusammenhang angestellt, weder über Einsatzmöglichkeiten, noch über eine eventuelle Zusammenarbeit mit privaten Anbietern, noch wurde die Unterstützung des Kantons für einen allfälligen Versuchsbetrieb auch nur in Betracht gezogen. Eine solch passive Haltung, wonach einfach abgewartet wird, ob vielleicht beim On-Demand-Betrieb der Stadt Wil etwas für St.Gallen Nutzbares herausschaut ist uns unverständlich und einer Stadt wie St.Gallen nicht würdig. Oder hat die SP/JUSO/PFG-Fraktion gar nicht verstanden, worum es ging? Diesen Schluss legte auf jeden Fall das Votum ihrer Vertreterin nahe.


Felix Keller, Fraktionspräsident


Elisabeth Zwicky Mosimann, Mitglied des Stadtparlaments