Waaghausticker Mai

Die ausgewählten Ergebnisse der Parlamentssitzung vom 29. Mai 2018 in der Übersicht:

Transparenz der finanziellen Auswirkungen bei Vorlagen – endlich

Zusammen mit anderen Fraktionen haben wir ein Postulat eingereicht. Der Stadtrat wurde ersucht, Massnahmen aufzuzeigen, wie standardmässig bei jeder Parlamentsvorlage die finanziellen Auswirkungen dargelegt werden können. Insbesondere sollen der jährliche Abschreibungsbedarf sowie die jährlich wiederkehrenden Kosten präsentiert werden. Im Bericht führt der Stadtrat aus, dass er bei Vorlagen eine Würdigung der Tragbarkeit sowie des Risikos vornehmen will – herzlichen Dank für die erhöhte Transparenz!

Attraktiver ÖV für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene – nicht zielorientiert

Vertreter der CVP wollten vom Stadtrat wissen, wie eine Bevorzugung der einheimischen jungen Bevölkerung innerhalb des Tarifverbundes vorgenommen werden kann. Ziel sollte es sein, den Verkehr vom motorisierten Individualverkehr weg zum öffentlichen Verkehr zu verlagern. Der Stadtrat hielt in seiner Antwort fest, dass dies keinen Sinn macht – ganz nach Meinung der FDP. Kinder und Jugendliche sind noch nicht motorisiert, die Verlagerung erfolgt also vom Langsamverkehr zum öffentlichen Verkehr. Das Giesskannenprinzip sowie sogenannte Mitnahmeeffekte bringen keine zusätzlichen ÖV-Fahrer in St.Gallen! Die Mehrheit des Parlamentes schrieb deshalb das Postulat ab.

20 Tage Vaterschaftsurlaub – frei nach dem abgeänderten SP-Motto: Für wenige, statt für alle!

Vertreter von CVP, SVP, SP, Grünen und Grünliberalen haben eine Motion eingereicht, in der für die städtischen Angestellten (ohne Lehrer; diese sind nach kantonalem Recht angestellt) ein Vaterschaftsurlaub von 20 Tagen gefordert wird. Bis dato hat die Stadt St.Gallen für ihre Angestellten einen Vaterschaftsurlaub von fünf Tagen bis und mit dem dritten Dienstjahr, respektive zehn Tagen ab dem vierten Dienstjahr. Der Stadtrat unterstützte das Projekt und geht von jährlichen Mehrkosten von rund CHF 125’000 aus. Die FDP-Fraktion stellte sich geschlossen dagegen – notabene als einzige Fraktion im Parlament. Es geht nicht an, dass die Stadt in diesem Bereich eine Vorreiterrolle einnimmt und Zeichen gegenüber der Privatwirtschaft und der Kantonsverwaltung ausstrahlt. Vielmehr sollte nach unserer Meinung abgewartet werden, wie der Bund über den Vaterschaftsurlaub entscheidet. Erstaunlich ist zudem die Haltung der Linken. Frei nach dem abgeänderten SP-Motto «Für wenige, statt für alle», führt sie eine einseitige Bevorteilung ein. Leider wurde die Motion nach einer episch langen und zum Teil emotional geladenen Diskussion erheblich erklärt – ein weiteres Zeichen der linken Positionierung des Stadtparlamentes.

Geschäfte in der Innenstadt und Lädelisterben

Gleich zwei Vorstösse beschäftigten sich mit den möglichen Gründen für das Lädelisterben. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist dies nicht der richtige Weg – es braucht keine zusätzlichen Analysen, sondern aktives Handeln. Die Teilprojekte aus dem Forum Innenstadt müssen nun zügig umgesetzt werden! Diese sind für eine belebte Innenstadt vielversprechend und decken die Forderungen der Postulanten bzw. Interpellanten ab. Die Verwaltung muss nicht zusätzlich bemüht werden.

Interpellation Etrit Hasler «Keine Preise für politische KünstlerInnen?»

 Über gute Kunst und damit auch über die Vergabe von Kunstpreisen lässt sich bekanntlich streiten. Nicht streiten lässt sich dagegen über klare gesetzliche Zuständigkeiten und eindeutige Vorgaben in Bezug auf Geheimhaltung und Vertraulichkeit. Nach Art. 10 des Reglements über die Verleihung des Kulturpreises entscheidet der Stadtrat über dessen Verleihung; Die Kommission für Kulturförderung unterbreitet dem Stadtrat Vorschläge; der Stadtrat ist an diese nicht gebunden. Im Rahmen der Voraussetzungen nach Art. 1 und 2 dieses Reglements liegt es im Ermessen des Stadtrates, den Preisträger zu bestimmen. Es liegen keinerlei Anzeichen vor, dass der Stadtrat sein Ermessen überschritten oder missbraucht hätte. Im Gegenteil, es wurde ein allseits anerkannter Künstler, dessen Verdienste für das kulturelle Leben der Stadt auch vom Interpellanten unbestritten sind, für den Preis ausgewählt.

Der Interpellant stellte mit seinen Fragen aber nicht nur die gesetzliche Zuständigkeitsordnung in Frage, es wurden auch die Grundsätze der Vertraulichkeit von Kommissionssitzungen mit einer erstaunlichen Leichtigkeit übergangen. Der Hinweis, dass es sich bei der zuständigen Fachkommission nicht um eine parlamentarische Kommission handle und daher das Kommissionsgeheimnis nicht gelte, ist eine reine Schutzbehauptung. Selbstverständlich gelten für sämtliche Behörden und Beauftragte der Stadt und damit auch für die Mitglieder dieser Kommission das Amtsgeheimnis nach dem Strafgesetzbuch sowie im vorliegenden Fall auch der Persönlichkeitsschutz nach dem Datenschutzgesetz. Über Kulturpolitik lässt sich streiten, nicht aber über rechtsstaatliche Grundsätze.