Waaghausticker August 2023

Waaghausticker der Stadtparlamentsfraktion

Die FDP/Jungfreisinnige-Stadtparlamentsfraktion freut sich, Sie mit der neuesten Ausgabe des Waaghaus-Tickers bedienen zu dürfen und Sie damit aus liberaler Sicht über die Ergebnisse der Sitzungen des St.Galler Stadtparlaments zu orientieren. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre.

 

Die ausgewählten Ergebnisse der Parlamentssitzung vom 22. August 2023 in der Übersicht:

Richtplan – Linke Zwängerei!

Vorab dankte die FDP/Jungfreisinnige-Fraktion all jenen, die von Seiten der Stadt involviert waren und die Vorlage des zur Diskussion stehenden kommunalen Richtplanes in vielen Arbeitsstunden auf die Beine gestellt haben.

Der kommunale Richtplan ist ein Instrument der Ortsplanung und damit der Ausarbeitung der baulichen Ordnung des Gebietes der Stadt St. Gallen. Der kommunale Richtplan ist wegleitend für den Zonenplan und das Baureglement der Stadt St.Gallen, die ebenfalls in Überarbeitung sind. Auch wenn der Richtplan nicht grundeigentümerverbindlich ist, so wirkt er sich dennoch über die Behördenverbindlichkeit sowie den Zonenplan und das Baureglement auch auf die Einwohner dieser Stadt aus. Mit dem Richtplan wird die räumliche Entwicklung von Siedlung, Landschaft und Verkehr langfristig gelenkt und seine Aufgabe ist es auch, einen attraktiven Lebensraum für die Einwohner und eine prosperierende Stadt zu gestalten.

Mit dem Richtplan sollte auch die Grundlage für die zwingend notwendige Verkehrsentlastung für die Stadtautobahn gesetzt werden. Das im ursprünglichen Richtplan - vom Stadtrat erlassen - enthaltene Szenario A sieht eine 3. Röhre auf der A1 und eine Teilspange ab der A1 bis auf die Südseite des Bahnhaupttrassees vor. Der motorisierte Individualverkehr soll dabei weitgehend unterirdisch abgewickelt werden. Damit wird einerseits die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Gesamtverkehrssystems gewährleistet und andererseits kann damit auch die Verkehrssicherheit erhöht und die Innenstadt vom Verkehr entlastet werden. Das Szenario A ermöglicht es, mehr Platz für ÖV, Fuss- und Veloverkehr und vor allem mehr Raum für Menschen in der Stadt zu schaffen. Darüber hinaus gewinnen vor allem die Quartiere Riethüsli, Tschudiwies und St. Georgen mit weniger Lärm und frischerer Luft. Kommt hinzu, dass auch die Finanzierung bereits auf gutem Wege ist. So profitiert für diese notwendige Entlastung der ganzen Region für einmal die Stadt von Geldern aus Bern und mit den Beiträgen der Kantone St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden sowie dem Anteil der Stadt selbst steht diesem Projekt auch in finanzieller Hinsicht nichts im Weg.

Und trotzdem gibt es Stimmen, die sich unverständlicherweise gegen dieses für unsere Stadt so dringend notwendige Entlastungsprojekt erheben, was sich in den Anträgen der LBK unverständlicherweise niederschlug. Diese Stimmen (insbesondere der SP/JUSO/PFG-, Grünen- und GLP-Fraktion) verkennen die Realität und ignorieren auch die kantonale Planung, als ob es sie nicht gäbe. Es scheint, als meinten sie, damit den motorisierten Verkehr einfach wegzaubern zu können. Das geht aber nicht. Die Stadt kann auch nicht einfach ihr eigenes Süppchen kochen. Sie hat sowohl gegenüber den Einwohnern dieser Stadt, der Region als auch gegenüber dem Kanton ihre Verantwortung wahrzunehmen und muss sich für eine positive und qualitätsvolle Gesamtentwicklung einsetzen.

Die Streichungs-Anträge der LBK in diesem Punkt übersehen, dass nicht alle Menschen jederzeit die öffentlichen Verkehrsmittel benützen, einfach auf das Velo steigen oder zu Fuss gehen können. Es wird den motorisierten Individualverkehr auch in Zukunft geben, auch wenn die Mehrheit der LBK (und des Parlaments) dies offenbar nicht wahrhaben will.

Ohne die Teilspange und die dritte Röhre wird die Stadt und die ganze Region im Verkehr versinken, wie man es schon mit aller Deutlichkeit erleben konnte, als die Stadtautobahn die wenigen Male ganz gesperrt war. Folge davon ist, dass der Verkehrskollaps nicht nur die Quartiere massiv belastet, sondern auch den öffentlichen Verkehr und die Blaulichtorganisationen erheblich beeinträchtigt, die durch das hohe Verkehrsaufkommen in der Stadt ausgebremst werden. Dies alles hat mit Lebensqualität nichts zu tun!

Wir wollen eine prosperierende und für die Menschen attraktive Stadt. Mit dem Szenario A (Teilspange und dritte Röhre) hätten wir die Möglichkeit, unserer Stadt für die Zukunft Gutes zu tun und für einmal schlagen sich sogar Bundesbern und die Kantone auf unsere Seite, um dem Guten auch zum Durchbruch zu verhelfen. Die Umsetzung der Teilspange Güterbahnhof und der dritten Röhre ist für uns ein Muss für eine positive Entwicklung unserer Stadt und der ganzen Region. Eine Streichung dieses Szenarios wie von der links-grün dominierten LBK beantragt, kam für uns selbstverständlich absolut nicht in Frage und wir wehrten uns gegen die entsprechenden Anträge. Leider konnte sich die links-grüne Mehrheit mit kräftiger Mithilfe der GLP durchsetzen und der Antrag der LBK auf Streichung des Szenarios A aus dem Richtplan wurde vom Parlament angenommen.

Ein weiteres Thema, welches uns im Rahmen der Richtplandebatte beschäftigte, war die Tieftempo-Diskussion. Geht es nach der Stadt, soll auf Stadtgebiet überall zu jederzeit Tempo 30 eingeführt werden. Das führt zu Ausweichverkehr durch die Quartiere, zumal dann der kürzeste Weg im Vordergrund stehen würde, wenn ohnehin überall Tempo 30 gilt. Die Nutzung der Hauptverkehrsachsen hätte kaum mehr Vorteile. Erfreulicherweise hat der Kanton eingesehen, dass ein flächendeckendes Tempo 30 sinnfrei ist, und hat anfangs Juli 2023 mitgeteilt, dass er auf die Einführung von Tempo 30 zumindest auf der Ost-West-Hauptverkehrsachse verzichtet. Wir haben uns entsprechend auch dagegen gewehrt, dass das Instrument des Richtplanes als Mittel für die Durchsetzung einer umfassenden Tieftempopolitik missbraucht wird.

Unsere Haltung war klar: Die FDP/Jungfreisinnigen-Fraktion unterstützte weder einen Richtplan, der unsere Stadt in Verkehr und Verderben versinken lässt, noch einen, der Grundlage bietet, das Tieftempo auch auf Hauptverkehrsachsen in Ost-West Richtung einzuführen.

Vor diesem Hintergrund stellte die FDP/Jungfreisinnigen-Fraktion verschiedene Anträge, die den Verkehr nicht einfach ignorieren oder nur einseitig fördern, sondern ein Mit- und Nebeneinander der verschiedenen Verkehrsmittel ermöglichen sollten. Erstaunlich war der Umstand, dass unsere Fraktion als einzige Anträge im Rat stellte. Leider ohne Erfolg – alle wurden abgelehnt, teils auch mit bürgerlicher Unterstützung!

Damit hat die linke Mehrheit (auch die GLP war einmal mehr auf der linken Seite) – gegen den Willen des Stadtrates und der bürgerlichen Seite – einen Richtplan geschaffen, der unter Verkennung der Tatsachen den Verkehrsproblemen unserer Stadt und der Region nicht gerecht werden kann.

Unsere Fraktion stimmte diesem Richtplan nicht zu – die linke Mehrheit des Parlamentes jedoch schon.

 

Parkierreglement – Rückweisung wäre sinnvoll gewesen!

Die Haltung der FDP/JF-Fraktion war klar: bevor über eine Erhöhung der Parkgebühren diskutiert wird, muss zunächst die Verwendung der Mehreinnahmen geklärt werden. Eine Benutzungsgebühr ist ein Entgelt für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung, einer öffentlichen Anlage oder eine Sondernutzung an einer öffentlichen Sache. Zu diesen Benutzungsgebühren gehören selbstredend die Parkplatzgebühren, welche ganz klar nach dem Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzip festgelegt werden sollen. Ist es somit richtig, die Mehreinnahmen, welche aus dem Nachtrag III zum Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund entstehen, zweckentfremdet für die Förderung der Quartiere einzusetzen? Wir sagen: Nein! Dies ist unseres Erachtens nicht rechtens, denn die Förderung von Belebung und Vernetzung der Quartiere (in der Höhe von 1.7 Mio. CHF) sollte, wenn überhaupt nötig (die FDP/Jungfreisinnigen-Fraktion spricht sich klar gegen eine Förderung von Quartieren in der Höhe von rund CHF 1.7 Mio. aus!), aus dem allgemeinen Haushalt und nicht aus der erwähnten Spezialfinanzierung getätigt werden. Es kann nicht sein, dass mit der geplanten Gebührenerhöhung der allgemeine Haushalt in Sachen ‘Förderung der Quartiere’ entlastet werden soll. Für eine abschliessende Beurteilung dieses Nachtrags III zum Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund, hätten wir uns einen konkreten Vorschlag über die sachgerechte Verwendung der Mehreinnahmen gewünscht. Die Katze im Sack – wie es uns der Stadtrat in dieser Vorlage unterbreitete – wollten wir nicht kaufen. Vor diesem Hintergrund stimmte die FDP/Jungfreisinnigen-Fraktion einstimmig für den Rückweisungsantrag.

Der Rückweisungsantrag wurde leider abgelehnt und die Parlamentsmehrheit ist auf das Geschäft eingetreten:

Die FDP/Jungfreisinnigen-Fraktion nimmt die Situation so wahr, dass der Stadtrat mit der Massnahme der Preiserhöhung für gebührenpflichtige Parkplätze eine Umerziehung vornehmen will – dies lehnen wir aus liberaler Sicht klar ab. Wir stellten in der Detailberatung daher verschiedene Anträge. So forderten wir in Art. 15 Abs. 1 Ziff. a1 des Nachtrags III zum Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund eine Erhöhung der Parkgebühren bis maximal CHF 2.50 pro Stunde (anstelle von maximal CHF 3.00 pro Stunde). Sowohl für Gewerbetreibende als auch für Kunden in der Innenstadt führt eine Erhöhung der Parkgebühren zu höheren Kosten. Dies senkt die Attraktivität des Einkaufens in der Stadt und erhöht das Risiko, dass die Konsumenten zukünftig vermehrt in der «Agglomeration» einkaufen werden, wo genügend bezahlbare Parkplätze zur Verfügung stehen. Wir sind der Meinung, dass der Stadtrat mit dieser Erhöhung das Projekt «Belebung der Innenstand» torpediert – für uns unverständlich.

Unser Antrag wurde abgelehnt.

Der geplante Nachttarif in der Erweiterten Blauen Zone war für unsere Fraktion nicht vollumfänglich nachvollziehbar. In der Stadt St. Gallen leben viele Personen, die auf einen Parkplatz zu einem vernünftigen Preis angewiesen sind. Dies sind bspw. Arbeitnehmer, die abends das Firmenfahrzeug mit nach Hause nehmen, um anderentags direkt zur Arbeitsstätte fahren zu können. Dies spart zusätzliche Fahrten und Zeit. Auch wer keine Arbeitsstelle direkt in der Stadt hat, kann auf ein Fahrzeug angewiesen sein, das über Nacht irgendwo abgestellt werden muss. Die Stadt fordert in Baubewilligungsverfahren eine immer tiefere Quote für Parkplätze pro Wohneinheit. Fehlt es nun an privaten Park- oder Garagenplätzen, muss das Auto in der Erweiterten Blauen Zone abgestellt werden. Basierend auf diesen Überlegungen stellte die FDP/Jungfreisinnigen-Fraktion den Antrag zur Streichung des Art. 10a über die Bewilligungspflicht für das nächtliche Parkieren sowie den Antrag zur Streichung des Art. 15 Abs. 1 Ziff. 3d über den Gebührentarif für die Bewilligung für nächtliches Parkieren. Im Weiteren beantragten wir auch die Streichung des Art. 15a, welcher die Strafbestimmung fürs Parkieren in der Erweiterten Blauen Zone von 19.00 Uhr bis 08.00 Uhr enthält.

Auch diese FDP/Jungfreisinnigen-Anträge wurden allesamt abgelehnt – wiederum erhielten wir nicht einmal von bürgerlicher Seite die volle Unterstützung.

In der Schlussabstimmung wurde das neue Reglement angenommen – nicht nur mit den Stimmen der linken Seite inkl. GLP sondern grossmehrheitlich auch von der Mitte. Im Anschluss ergriff die SVP-Fraktion das Ratsreferendum – auch dies leider ohne Erfolg, wenn auch äusserst knapp.

 

Eingereichte Vorstösse der FDP/Jungfreisinnige-Fraktion (siehe Beilage):

  • Postulat: «Wohin der Drähte – VBSG Strategie»