Waaghausticker August 2019

Die ausgewählten Ergebnisse der Parlamentssitzung vom 27. August 2019 in der Übersicht:

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Die FDP-Stadtparlamentsfraktion freut sich, Sie mit der neuesten Ausgabe des Waaghaus-Tickers bedienen zu dürfen und Sie damit aus liberaler Sicht über die Ergebnisse der Sitzungen des St.Galler Stadtparlaments zu orientieren. Wir wünschen Ihnen viel Spass bei der Lektüre.

Die ausgewählten Ergebnisse der Parlamentssitzung vom 27. August 2019 in der Übersicht:

Neugestaltung Metzgergasse: Versiegelt, unversiegelt, versandet, mit Fugen, ohne. Die Gassen von St. Gallen haben es in sich. Dieses Geschäft war nicht neu. Bereits im Juni hat das Parlament darüber debattiert. Das Parlament wies damals das Geschäft – ein Projekt mit einer «ungebundenen Pflästerung» – zurück an den Stadtrat mit dem Auftrag, eine Vorlage auszuarbeiten, die eine «gebundene Bauweise» vorsieht. Unseres Erachtens zu Recht, da der Stadtrat damit gegenüber verschiedenen Interessenverbänden wortbrüchig wurde. Vorgesehen war in einem Kompromiss stets die gebundene Bauweise.

 

Die Grünen wollten diesen demokratisch gefällten Entscheid nun nicht mehr mittragen, eine Entsiegelung sei ein Teil «ihres Programms». Dass die «ungebundene Bauweise» für Gehbehinderte nicht vorteilhaft ist, gaben die Grünen zwar zu. Als Gegenbeweis haben die Grünen mit der 91-jährigen Mutter eines Parlamentariers – gemäss den Ausführungen des besagten Parlamentariers – einen statistisch und fachlich nicht relevanten Test durchgeführt.

 

Die SP war gespalten. Im Zentrum steht bei den Linken wohl vielmehr, die Stadt möglichst autofrei zu gestalten. Die Pflästerung ist dafür Mittel zum Zweck. Die Grünliberalen zeigten sich leider einmal mehr nicht liberal, sondern grün. Immerhin wollten sie sich (vorerst) der Stimme nur enthalten, angeblich, um das Projekt nicht zu gefährden. Der Fraktionspräsident sprach dann aber nach der Fraktionssprecherin ein Machtwort: seine Fraktion werde das Projekt nun doch ablehnen.

 

Heute hat das Parlament mit 33:21 Stimmen nach hitziger Diskussion nun doch noch entschieden, die Metzgergasse mit einer «gebundenen Pflästerung» neu zu gestalten. Die Gewerbetreibenden, die Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle Nutzerinnen und Nutzer der Metzgergasse, insbesondere jene mit eingeschränkter Gehfähigkeit, mögen’s verdanken. Der FDP ist wichtig, dass die Stadt ein verlässlicher Partner ist, wenn Kompromisse gemacht werden, und freut sich über diesen Entscheid.

 

 

Wasserrappen zur Unterstützung von Wasserprojekten im Ausland: Die FDP begrüsst, dass sich die Stadt St.Gallen in der Initiative «BlueCommunity» engagiert und sich in diesem Rahmen zur Stärkung der Nachhaltigkeit im Bereich Wasserversorgung einsetzt. Wir begrüssen auch, dass die Stadt im Rahmen ihres Budgets für Entwicklungshilfe Projekte im Bereich der Wasserversorgung unterstützt. Die FDP lehnte die vorgesehene Einführung einer über Gebühren finanzierte Förderung von Wasserversorgungsprojekten jedoch mehrheitlich ab.

 

Es stellen sich insbesondere rechtliche Fragen betreffend die Zulässigkeit der Verbindung von Kausalabgaben und Entwicklungshilfe. Gebühren sollen staatliche Leistungen (hier das Zurverfügungstellen von Wasser) decken. Zahlungen an Entwicklungshilfeprojekte sind auf einer anderen Basis zu leisten.

 

Die Vorlage war aber auch fragwürdig, weil die Stadt St.Gallen bereits heute im Vergleich mit den 50 grössten Schweizer Städten die mit Abstand höchsten Wassergebühren aufweist. Für einen Vierpersonenhaushalt resultieren in St.Gallen Kosten von 877 Franken je Jahr, der Medianwert liegt bei 523 Franken. Dies ergibt sich aus einer Zusammenstellung des Preisüberwachers. Die nun vorgesehene substanzielle Senkung des Wasserpreises ist daher dringend angezeigt und längst überfällig.

 

Letztlich teilte aber nur die SVP unsere Bedenken. Die stadträtliche Vorlage wurde sogar noch «aufgeladen» – ja geradezu verdoppelt, indem die Werkkommission mit ihrem Antrag zur Erhöhung des Wasserrappens auf 2 Rappen im Parlament obsiegte.

 

Somit hat die Stadt bald ein Reglement, welches eine Zwangsspende verlangt.

 

 

Zeitgemässes Wohnen und Denkmalschutz: Die Stadt St.Gallen wird wesentlich durch ihre Baudenkmäler geprägt und gestaltet. Dem Schutz, der Erhaltung und der Pflege dieses baukulturellen Erbes kommt in der Stadt St.Gallen daher eine grosse Bedeutung zu. Aufgrund dieser Bedeutung sollte sich die Tätigkeit der städtischen Denkmalpflege auf stabile Rechtsgrundlagen und klare Verfahren abstützen und die Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen transparent und nachvollziehbar erfolgen. Die Antwort des Stadtrates auf die Interpellation «Zeitgemäss Wohnen und Denkmalschutz: Ein Widerspruch?» zeigt auf, dass die städtische Denkmalpflege diesem Anspruch gegenwärtig nicht gerecht wird.

Eine Folge davon ist, dass sich Eigentümerinnen und Eigentümer von schützenswerten Bauten vor allem bei Umbauten dem «freien Ermessen» der städtischen Denkmalpflege ausgesetzt fühlen. Für sie ist nicht nachvollziehbar, nach welchem Verfahren und welchen Kriterien Auflagen verfügt und allenfalls Beiträge für denkmalpflegerische Massnahmen in Aussicht gestellt werden.

Besonders stossend ist, dass gemäss Interpellationsantwort des Stadtrates die Stadt den Begriff der «Beitragsverfügung» nicht kennt. Eine solche Verfügung ist vom kantonalen Recht vorgesehen und die Grundlage für die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer, sich gegen Auflagen und Beitragsberechnungen mit einem Rechtsmittel zur Wehr zu setzen. Den Eigentümerinnen und Eigentümern in der Stadt werden so wesentliche Verfahrensrechte vorenthalten.

In diesem Rahmen sind auch die Anliegen des Postulats «Baukultur: Innovation ohne Reue» noch einmal zu prüfen. Unser Fraktionsmitglied Benedikt van Spyk hat eine entsprechende Motion bereits eingereicht. Die FDP bleibt diesem Thema treu.

 

Andreas Dudli, Vize-Fraktionspräsident

Elisabeth Zwicky Mosimann, Mitglied des Stadtparlaments