Waaghaus-Ticker August 2024

Waaghaus-Ticker der Stadtparlamentsfraktion

Die FDP/Jungfreisinnige-Stadtparlamentsfraktion freut sich, Sie mit der neuesten Ausgabe des Waaghaus-Tickers bedienen zu dürfen und Sie damit aus liberaler Sicht über die Ergebnisse der Sitzungen des St.Galler Stadtparlaments zu orientieren. Wir wünschen Ihnen viel Spass bei der Lektüre.

Den dazugehörigen Videobeitrag finden Sie unter:

Die ausgewählten Ergebnisse der Parlamentssitzung vom 20. August 2024 in der Übersicht

An dieser Sitzung kamen nur wenige Traktanden zur Behandlung.

Interpellation Servicequalität im Bauwesen – etwas zögerlich

Zusammen mit der Die Mitte/EVP- und SVP-Fraktion haben wir eine Interpellation zur Servicequalität im Bauwesen eingereicht. Der Stadtrat hat diese nun beantwortet. Unsere Stellungnahme im Rat fiel wie folgt aus:

Der Stadtrat weist die Empfehlungen der Studie «Standortattraktivität und Finanzielle Steuerung der Stadt St. Gallen» mit der Begründung einer zu geringen Stichprobe und Anonymität zurück und verweist auf eine eigene Umfrage aus dem Jahr 2008. Im Ernst?

Mit Verlaub – hier macht es sich der Stadtrat etwas gar einfach. Nur weil es eine geringe Anzahl ist und die Aussagen anonym sind, sollte man diese nicht einfach ignorieren. Ausserdem hat sich die Welt und St.Gallen in den vergangenen 16 Jahren stark verändert. Es ist fragwürdig, ob die Umfrage heute zu ähnlichen Ergebnisse führen würde. Dennoch: Offensichtlich hat sich bereits 2008 das Spannungsfeld zwischen Bauberatung und dem restlichen Amt für Baubewilligungen gezeigt. Die FDP/JF-Fraktion begrüsst explizit, dass der Stadtrat gewillt ist, die Servicequalität im Bauwesen nun doch von einer neutralen Stelle analysieren zu lassen. Dieser Prozess soll rasch an die Hand genommen werden.

In der Beantwortung einer weiteren Frage erwähnt der Stadtrat den Ermessensspielraum und dass dieser pflichtgemäss unter Befolgung des Rechtsgleichheitsgebots, Verhältnismässigkeitsgebots und der Pflicht zur Wahrung der öffentlichen Interessen befolgt werde. Hört man sich um, so wird dieser Ermessensspielraum oft als «gegen die Bauherrschaft» wahrgenommen. Auch die Verhältnismässigkeit scheint nicht immer nachvollziehbar – so ist z.B. bei Themen der Materialisierung keinerlei Handlungsspielraum spürbar! In diesem Zusammenhang gibt es eine leicht sarkastische Note, wenn der Stadtrat von einer Ablehnungsquote von 1,8% spricht. Denn: Es werden zwar die meisten Projekte bewilligt, allerdings mit Bedingungen und Auflagen, die teilweise als arg einschränkend wahrgenommen werden. Weiteres Beispiel: Die Ausnahmebewilligungen. Der Stadtrat führt in diesem Zusammenhang aus, dass die Baubewilligungsbehörden der Stadt bestrebt seien, die Antragsstellenden bei der Gewährung von Ausnahmebewilligungen zu unterstützen. In der Praxis herrscht ganz klar eine andere Wahrnehmung! Worin liegt die unterschiedliche Wahrnehmung? Wird die Verhältnismässigkeit in Richtung Willkür strapaziert, werden Ausnahmebewilligungen tatsächlich wenig bis gar nicht unterstützt oder handelt es sich um ein kommunikatives Problem?

Für Bauwillige qualitätsrelevante Kriterien sind eine klare, transparente, nachvollziehbare und verlässliche Kommunikation mit den Amtsstellen, die Koordination zwischen den Amtsstellen und die Transparenz und Nachvollziehbarkeit vor und im Bewilligungsprozess. Dieser Prozess wird in der Stadt St. Gallen gemäss Aussagen von verschiedenen Seiten als intransparent wahrgenommen. Die Zeit VOR der Gesuchseinreichung wird als aufwändig und ineffizient wahrgenommen. In diesem Punkt würde sich ein Blick nach Zürich lohnen. Dort läuft der Prozess VOR der Gesuchseinreichung digitalisiert und transparenter ab – alle Amtsstellen haben die identischen, digitalen Informationen und für die Gesuchstellenden ist nachvollziehbar, welche Rückmeldung von welcher Amtsstelle stammt, Unterlagen können über die Plattform geliefert werden und der Prozess ist zeitlich und prozedural transparent und nachvollziehbar.

Die FDP/JF-Fraktion sieht, dass die Aufgabe des Amtes für Baubewilligung eine schwierige ist: wenn subjektive Elemente wie Farben, Gestaltung etc. und verschiedene Vorgaben zu berücksichtigen sind, sind Gewichtungen und damit verbunden Spannungen unausweichlich. Ein digitalisierter und transparenter, nachvollziehbarer Prozess könnte wohl schon viel Gutes und Rechtssicherheit bewirken. Auch etwas Augenmass kann nicht schaden! Ziel muss es sein, dass in St. Gallen investiert wird. Schrecken wir also Bauwillige nicht ab mit zu viel Bürokratie. Unterstützen wir sie mit einem schlanken, dienstleistungsorientierten Prozess! Der Stadtrat ist nun gefordert!

Eingereichter Vorstoss (zusammen mit der die Mitte/EVP- und SVP-Fraktion):

  • Finanzielle Planung im Zusammenhang mit dem Heimfall von Bauwerken auf Grundstücken im Baurecht (siehe Beilage)