Überparteiliches Komitee «JA zum Fahrkostenabzug»

Medienmitteilung des überparteilichen Komitees

Pendler-Fairness – damit sich Arbeit lohnt!

Ein überparteiliches Komitee, bestehend aus der SVP, Die Mitte, FDP, dem Gewerbeverband, Hauseigentümerverband und TCS, engagiert sich im Rahmen der kantonalen Abstimmungen vom 24. November für ein JA zum Fahrkostenabzug. Damit soll die arbeitstätige Bevölkerung und speziell der heute stark belastete Mittelstand steuerlich entlastet werden. Pendler-Fairness soll auch im Kanton St.Gallen gelten!

Derzeit werden Personen mit einem längeren Arbeitsweg steuerlich benachteiligt. Um das zu ändern, setzt sich ein überparteiliches Komitee aus SVP, Die Mitte, FDP, Gewerbeverband, Hauseigentümerverband und TCS am 24. November für ein JA zum Fahrkostenabzug ein.

Berufstätige entlasten

Mit der Vorlage soll der maximale Fahrkostenabzug bei der Steuererklärung von heute 4'595 auf neu 8'000 Franken erhöht werden. Das entlastet das Portemonnaie aller Arbeitstätigen, die mit dem öffentlichen Verkehr oder eigenen Fahrzeug zur Arbeit pendeln müssen. Abzugsfähig sollen neu auch ein 1. Klasse-GA sowie längere Wegstrecken mit dem Privatfahrzeug werden.

Familien stärken, Mittelstand entlasten

Gesellschaftliche Bedürfnisse, höhere Kosten, berufliche Flexibilität, vermehrte Landflucht und die allgemeine Fairness erfordern diese Anpassung. Gerade für Familien und Paare ist es oft schwierig, am Wohnort für alle eine passende Arbeit zu finden.

St.Gallen auf dem drittletzten Platz

Dass die Erhöhung des Fahrkostenabzugs sinnvoll, fair und angemessen ist, zeigt auch der schweizweite Vergleich. Insbesondere der Mittelstand leidet im Kanton St.Gallen unter einer hohen Steuerlast – vergleichsweise tiefe Abzüge tragen dabei eine Mitschuld. Beim Fahrkostenabzug liegt St.Gallen konkret weit abgeschlagen auf dem drittletzten Platz. Mit der Erhöhung auf 8'000 Franken würde man beim Fahrkostenabzug immerhin im Mittelfeld landen und einen wesentlichen Schritt in Richtung Steuerentlastung des Mittelstands machen.

Pendler-Fairness

Der öffentliche Verkehr ist wichtig. Wer diesen aber nur eingeschränkt oder gar nicht nutzen kann – beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen oder weil eine ÖV-Verbindung fehlt –, soll deswegen nicht steuerlich bestraft werden. Zumal es sich bei den Fahrkosten um Mehrkosten handelt, die nur anfallen, weil jemand arbeiten geht. Das überparteiliche Komitee ist überzeugt, dass Arbeit nicht noch mehr belastet werden darf, sondern wieder attraktiver werden muss. Dafür braucht es am 24. November von der St.Galler Stimmbevölkerung ein JA zum Fahrkostenabzug.