Stadtparlament will in die Eigentumsrechte eingreifen

Medienmitteilung der Stadtpartei

FDP-Fraktion ergreift erfolgreich Ratsreferendum gegen die Erweiterung der Baumschutzgebiete

Infolge einer Interpellation aus dem Jahr 2020 legte der Stadtrat dem Stadtparlament eine Zonenplanänderung vor, mit der das sogenannte Baumschutzgebiet auf das ganze Stadtgebiet erweitert wird. Das heisst konkret, dass in dieser Zone die Fällung jedes Baumes mit 0.8 Meter Durchmesser (gemessen 1 Meter ab Boden), der Bewilligungspflicht unterliegt.

Verstoss gegen übergeordnetes Recht

FDP-/Jungfreisinnigen-Fraktion negiert weder den Klimawandeln noch erachtet sie einen ausreichenden Baumbestand für die Stadt St.Gallen nicht als wichtig. Aber der beabsichtigte «Schnellschuss» des Stadtrates geht entschieden zu weit. Auch wenn es gemäss Stadt «nur» um eine Ausdehnung des Baumschutzgebietes geht, ist das mit dem geltendem Recht nicht vereinbar. Teilrevisionen des Zonenplanes dürfen die bevorstehende gesamthafte Anpassung der kommunalen Rahmennutzungsplanung an das Planungs- und Baugesetz sowie an den kantonalen Richtplan nicht vorwegnehmen. Triftige Gründe, welche die vorgesehene Erweiterung noch vor der Gesamtrevision von Bau- und Zonenordnung rechtfertigen würden, weist der Stadtrat nicht nach.

Keine Verhältnismässigkeit und Eingriff in die Eigentumsrechte

Hinzu kommt, dass die vorgesehene Erweiterung des Baumschutzgebietes auf das ganze Stadtgebiet nicht nur unzulässig ist, sondern auch unverhältnismässig, was die FDP und die Jungfreisinnigen besonders stört. Von der Ausweitung des Baumschutzgebietes sind nicht nur Wohnquartiere und die Innenstadt betroffen, sondern auch Industrie- und/oder Gewerbezonen im Osten und Westen der Stadt. In diesen Zonen ist nicht ersichtlich, wie mit einer Baumschutzzone die Lebensqualität im dichten Stadtgebiet erhalten werden soll. Die pauschale Unterstellung jeglicher Bäume in der Stadt – und damit auch auf Industrie und Gewerbezonen – führt infolge Bewilligungspflicht und Einsprachemöglichkeiten bei Fällgesuchen zu einer unnötigen Verzögerung von Bauvorhaben etc.. Die Bewilligungspflicht für das Fällen von Bäumen ist in Gewerbe- und/oder Industriezonen unverhältnismässig, nicht praktikabel und erschwert die zonenkonforme Nutzung massiv. Darüber hinaus lässt sie unnötigen Personalaufwand und Kosten seitens der Bewilligungsbehörde entstehen. Das Vorhaben des Stadtrates stellt darüber hinaus auch einen erheblichen Eingriff in die Eigentumsrechte der Bürgerinnen und Bürger dar.

Der Souverän hat das letzte Wort

Trotz der Warnung der FDP-/JF-Fraktion ist das links-grün dominierte Stadtparlament dem Stadtrat gefolgt. Die Freisinnigen haben sodann das Ratsreferendum beantragt und mit Stimmen der SVP als auch von Die Mitte-EVP durchgebracht. Nun hat der Souverän das letzte Wort. Diesen Abstimmungskampf führen wir gerne.