St.Gallen, 19.01.2017 | Hinter der Zonenplaninitiative „Grünfläche erhalten – kein überdimensionierter Tageshort auf der Sommerliwiese“ steht eine gleichnamige Interessengemeinschaft (IG). Deren Hauptziel ist es, die gesamte Fläche, die im geltenden Zonenplan aktuell für öffentliche Bauten und Anlagen reserviert ist, neu der Grünzone A zuzuweisen. Damit soll die Wiese erhalten respektive verhindert werden, dass die Stadt am Rand der Fläche einen Tageshort bauen kann, der rund einen Fünftel der strittigen Wiese beanspruchen würde. Der Stadtrat sowie die Mehrheit des Stadtparlaments hatten nach dem Zustandekommen der Initiative erfolglos versucht, die IG mit Hilfe eines Gegenvorschlags zum Rückzug der Initiative zu bewegen. Laut dem Gegenvorschlag soll der Tageshort wie geplant gebaut werden können, während die verbleibenden 80 Prozent der Wiese nach dem Willen der IG neu der Grünzone zugeteilt werden sollen. Im Rahmen der Versammlung zeigte sich rasch, dass sowohl die überrissenen Maximalforderungen der IG als auch der Kompromissvorschlag innerhalb der FDP keine Mehrheit hat. Grossmehrheitlich stellten sich die Anwesenden auf den Standpunkt, dass es keinen Grund gibt, den für den Tageshort nicht benötigten Teil der Wiese neu zur Grünzone zu erklären. Tut man es doch, entzieht man dem Stadtrat jeglichen planerischen Handlungsspielraum für die Zukunft. Dieser Argumentation folgend fasste die FDP die doppelte Neinparole.
Einstimmiges Nein zum Nachtrag der Gemeindeordnung
Einstimmig Nein sagte die FDP-Basis schliesslich zum Nachtrag V zur Gemeindeordnung. Der Nachtrag basiert auf der Totalrevision des Gemeindegesetzes durch den Kantonsrat. Im Rahmen der Revision wurde die getrennte Wahl des Stadtpräsidenten und der übrigen Mitglieder des Stadtrats eingeführt. Aktuell ist im Kantonsrat indes eine Motion hängig, welche die Streichung ebendieser Bestimmung verlangt. Es sei ein Schildbürgerstreich, wenn die Stadt nun ihre Gemeindeordnung anpasse, wenn doch absehbar sei, dass das übergeordnete Gesetz in absehbarer Zeit bereits wieder geändert werde, so der Tenor der Versammlung. Mit ihrer Entscheidung wollten die Anwesenden ein symbolisches Zeichen setzen. Die momentane städtische Regelung widerspricht dem kantonalen Recht, wobei Letzteres im Streitfall massgeblich wäre.