Ladenöffnungszeiten: Der Gegenvorschlag ist der richtige Weg

Medienmitteilung des überparteilichen Komitees «NEIN zur Initiative ‹Kein Sonntagsverkauf in der Stadt St.Gallen› – JA zum Gegenvorschlag»

Das Co-Präsidium des überparteilichen Komitees an der Medienkonferenz vom 20. April 2022.

Breite Allianz kämpft für Gegenvorschlag und gegen extreme Initiative

Ein breit abgestütztes überparteiliches Komitee kämpft für den sinnvollen, austarierten Gegenvorschlag des Stadtparlaments zur extremen Initiative «Kein Sonntagsverkauf in der Stadt St.Gallen». Ein JA zum Gegenvorschlag unterstützt ein echtes Bedürfnis der Menschen in der Stadt, der Ladenbesitzenden und der Tourismusbranche. Die extreme Initiative würde wichtige Impulse für die Stadt und die städtische Wirtschaft abwürgen. Die Argumente des Initiativkomitees weist das überparteiliche Komitee indes vollumfänglich zurück.

Am 15. Mai 2022 stimmt die Bevölkerung der Stadt St.Gallen über die extreme Initiative «NEIN zur Initiative ‹Kein Sonntagsverkauf in der Stadt St.Gallen› sowie den austarierten Gegenvorschlag des Stadtparlaments ab. Zur Unterstützung des soliden, breit abgestützten Gegenvorschlags des Stadtparlaments hat sich ein überparteiliches Komitee aus FDP, Die Mitte, SVP, ProCity und Gewerbe Stadt St.Gallen gebildet. Die guten Argumente, die für den Gegenvorschlag sprechen, wurde der Öffentlichkeit an der Medienkonferenz vom 20.04.2022 präsentiert.

Flexible Ladenöffnungszeiten sind ein echtes Bedürfnis

2020 entschied der Stadtrat im Rahmen seiner Kompetenzen, zukünftig in der Innenstadt verlängerte Öffnungszeiten sowie zusätzliche Sonntagsverkäufe zu ermöglichen. Dies war ein Anliegen aus dem Forum «Zukunft St. Galler Innenstadt». Ein Zwang zu längeren Öffnungszeiten gibt es allerdings nicht. Zielsetzung dieses klugen und umsichtigen Vorschlags des Stadtrates war es, die St.Galler Innenstadt insbesondere für den Tourismus attraktiver zu gestalten. Die richtigen Einkaufsmöglichkeiten sind für Touristinnen und Touristen von hoher Wichtigkeit. Gleichzeitig ermöglicht die Massnahme den Geschäften einen höheren Absatz. Win-Win also!

NEIN zur extremen Initiative

Die von linken, kirchlichen und gewerkschaftlichen Kreisen eingereichte extreme Initiative will das Reglement über Ruhetag und Ladenöffnung dahingehend anpassen, dass dem Stadtrat alle diesbezüglichen Kompetenzen entzogen werden. Zukünftig werden alle Anpassungen, seien sie noch so unbedeutend, im Stadtparlament mühsam diskutiert und verabschiedet. Und zwar alle vier Jahre, wenn die Mehrheitsverhältnisse wechseln. Das ist ineffizient und verstösst darüber hinaus gegen das Prinzip der Gewaltenteilung. Denn: Das Stadtparlament soll wichtige, politische Entscheide diskutieren und die Rahmenbedingungen setzen – der Stadtrat aber muss im Rahmen dieser Vorgaben umsichtig handeln sowie auf neue Entwicklungen reagieren. Das Stadtparlament hat die extreme Initiative mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.

Gegenvorschlag: Guter Kompromiss des Stadtparlaments

Trotz der guten Gründe, die für die heutige Regelung und gegen die extreme Initiative sprechen, hat das Stadtparlament mit seinem Gegenvorschlag wichtige Bedenken der Initiative ernst genommen und einen Kompromissvorschlag erarbeitet. Dieser Gegenvorschlag des Stadtparlaments belässt die Kompetenz beim Stadtrat, setzt aber strengere Rahmenbedingungen: Werktags werden die möglichen Ladenöffnungszeiten klarer begrenzt. Die zusätzlichen Sonntagsverkäufe werden ganz verboten. Dieser Gegenvorschlag wurde sogar von den Initiantinnen und Initianten ausdrücklich begrüsst sowie teilweise unterstützt. Das Stadtparlament hat den Gegenvorschlag mit deutlicher Mehrheit angenommen.

«Fake News» des Initiativkomitees

Die Argumente des Initiativkomitees überzeugen indes nicht und entbehren jeglicher Grundlage. Die Initiantinnen und Initianten behaupten in diesem Zusammenhang öffentlich, der Stadtrat habe 2020 eigenmächtig gehandelt. Das ist nachweislich falsch. Richtig ist: Der Stadtrat hat ganz genau entlang derjenigen Kompetenzen gehandelt, die ihm das Stadtparlament eingeräumt hat. Zudem ist es falsch, dass die Beschäftigten durch den Stadtrat oder den Gegenvorschlag des Stadtparlaments benachteiligt werden. Ihr Schutz ist durch Bundesrecht gewährleistet. Falsch ist auch, dass flexible Ladenöffnungszeiten für das Gewerbe nicht tragbar wären – das Gegenteil ist der Fall: Das Gewerbe wünscht eine Flexibilisierung. Und zu guter Letzt: Gerade alleinerziehende Elternteile und Teilzeitarbeitende profitieren von flexibleren Öffnungszeiten. Die erwähnten Personenkreise sind auf zusätzliche Arbeitsplätze angewiesen.