St.Gallen, 29.08.2013 | Die städtische Versicherungskasse kann aus rechtlichen Gründen nicht über das Jahr 2013 hinaus als Teil der städtischen Verwaltung weitergeführt werden. Spätestens bis zum 1. Januar 2014 muss sie verselbständigt sein. Der Stadtrat hat diese Frist zum Anlass genommen, die Strukturen und Eckwerte der Pensionskasse an die heutige Zeit anzupassen.
Personal zahlt indirekt mit
Stadtpräsident Thomas Scheitlin stellte die Vorlage am Mittwochabend im Rahmen der Mitgliederversammlung vor. In Zukunft soll die Pensionskasse Stadt St.Gallen im System der Vollkapitalisierung und nicht wie in der Vergangenheit mit einer Teilkapitalisierung geführt werden Dieser Systemwechsel wird den Steuerzahler rund 189 Millionen Franken kosten. Zusätzlich müssen Rückstellungen für künftige Verpflichtungen in der Höhe von ca. netto 27,5 Millionen Franken gebildet werden. Die Angestellten werden indirekt an den Kosten der Verselbständigung der Kasse beteiligt. So wird etwa das Pensionsalter von heute 63 auf 65 Jahre erhöht und die Stadt beteiligt sich nicht mehr am Auskauf der Rentenkürzungen, sofern ein Arbeitnehmer frühzeitig in Ruhestand tritt. Weitere zentrale Elemente der Vorlage sind der längst fällige Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat und die Tatsache, dass die Renten künftig nicht mehr automatisch der Teuerung angepasst werden.
Nein mit erheblichen Konsequenzen
Ein Nein zur Vorlage hätte einschneidende Konsequenzen für die Versicherten und die Steuerzahler zur Folge. Die selbstständige Pensionskasse müsste mit einer Deckungslücke starten. Zudem blieben die bisherige Finanzierung und das Leistungsprimat bestehen. Man müsste damit rechnen, dass die Kasse zu einem späteren Zeitpunkt durch die öffentliche Hand saniert werden müsste, was den Steuerzahler massiv teurer zu stehen komme, so Scheitlin. Nach einer kurzen Fragerunde folgten die anwesenden FDP-Mitglieder schliesslich der Argumentation ihres Stadtrats und fassten einstimmig die Ja-Parole.