Regierung reagiert lagegerecht und richtig

Medienmitteilung der Kantonalpartei

Anpassung der Härtefallverordnung bringt rasche und unbürokratische Hilfe

Kommenden Montag tritt die aktualisierte Verordnung zu den Härtefällen in Kraft. Die Regierung hat heute die Eckpunkte präsentiert. Die FDP begrüsst die Anpassung der Kriterien. Neu sind auch Unternehmen mit lediglich 100 Stellenprozenten bezugsberechtigt. Zudem werden die zur Verfügung stehenden Mittel massiv erhöht. Allerdings betrachtet die FDP die immer weiter steigenden Kosten für die Steuerzahlenden mit Sorge. Nur die flächendeckende Impfung kann diese Pandemie nachhaltig bekämpfen. Und gerade in diesem Bereich hinkt der Kanton St.Gallen anderen Kantonen hinterher.

Die St.Galler Regierung hat heute ihre dringliche Verordnung über St.Galler Härtefallmassnahmen vom 15. Dezember 2020 aktualisiert. Die neuen Regelungen werden ab dem 11. Januar 2021 vollzogen. Im Februar soll der Kantonsrat dieses Notrecht sodann in ordentliches Recht überführen.

Anpassung der Bezugskriterien

Neu sind auch Unternehmen ab 100 Stellenprozenten bezugsberechtigt. Zudem wir der Beitragstopf von Bund und Kanton auf knapp 100 Mio. Schweizerfranken erhöht. Der Kanton senkt ausserdem – dem Bund folgend – die Umsatzschwelle von 100'000 auf 50'000 Schweizerfranken. Das bedeutet insgesamt, dass auch der Kanton St.Gallen noch stärker in die Pflicht genommen wird. Deshalb ist es wichtig, dass jegliche zukünftige Massnahmen sorgfältig geprüft werden und eine Abwägung der verschiedenen Interessen weiterhin stattfindet – auch jene der Steuerzahlenden. Dennoch erachtet die FDP diesen Schritt als lagegerecht und richtig.

Langfristigen Schaden abwenden

Die Unternehmen in unserem Kanton leiden. Ziel muss es sein, dass die volkswirtschaftlichen Strukturen soweit erhalten bleiben, dass sich die Wirtschaft nach der Krise wieder rasch erholen kann. Zudem sollen auch möglichst viele Arbeitsplätze bestehen bleiben. Die Unternehmen haben in den letzten Wochen und Monaten bereits ihren Beitrag geleistet, haben Strukturen überdacht, gespart, und verzichtet. Viele Branchen profitierten bereits von staatlichen Stützprogrammen und Massnahmen. Dennoch gibt es weiterhin Branchen, die unverhältnismässig stark in Mitleidenschaft gezogen werden.

Schnelle und unbürokratische Hilfe wird begrüsst

Insbesondere die Gastro- und die Reisebranche sowie die Bergbahnen leiden unter den Massnahmen gegen die Corona-Krise. Die Massnahmen von Bund und Kanton verunmöglichen vielen Unternehmen jegliches Wirtschaften. Es ist wichtig und richtig, dass Bund und Kanton diesen Betrieben nun weiter unter die Arme greifen. Auch wenn die FDP grundsätzlich gegen Staatseingriffe ist – insbesondere gegen solch massive Staatseingriffe: In diesem Fall sind sie erforderlich. Nicht zuletzt, da unter anderem staatliche Massnahmen gegen die COVID-19-Pandemie als Ursache dieser Misere zu betrachten sind. Die FDP begrüsst deshalb diese schnelle und unbürokratische Hilfe für notleidende Unternehmen und Gewerbetreibende.

Nachbesserungen in der Februarsession

In der Februarsession wird der Kantonsrat zudem Nachbesserungen vornehmen müssen, die aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung nicht Teil dieser Notverordnung sein konnten. Die nun vorliegenden Regelungen erlauben eine gezielte und schnelle Hilfe, decken jedoch gewisse Härtefälle noch ungenügend ab. Die Bedingung eines Umsatzrückgangs von mindestens vierzig Prozent stellt in gewissen Fällen eine zu hohe Hürde dar. Die direkt von behördlich verfügten Massnahmen betroffenen Unternehmen sollten auch bei geringeren Umsatzeinbussen einen Härtefall-Antrag stellen können, insbesondere Gastronomiebetriebe und die Bergbahnen. Die FDP wird sich mit entsprechenden Lösungsvorschlägen einbringen.

Der Kanton trödelt beim Impfen

Die FDP hofft indes, dass diese Pandemie bald ihr Ende findet. Die Impfung ist der einzige Weg, der dafür offensteht Allerdings ist der Kanton St.Gallen diesbezüglich unverständlicherweise stark in Verzug. Während andere Kantone bereits impfen, scheint es, dass die Regierung immer noch in der Planungsphase ist. Hinsichtlich der weiteren wirtschaftlichen Folgen sei indes gesagt: Der Staat kann nicht alle und jeden unterstützen, denn auch seine Mittel sind beschränkt. Ohne Unternehmen und Privatpersonen fehlen dem Staat diejenigen Steuereinnahmen, die er zur Bewältigung der Krise einsetzen kann. Steuererhöhungen bei Gemeinden, Kanton und Bund wären aus diesem Grund reines Gift für die bereits sehr angeschlagene Schweizer Volkwirtschaft. Aber auch die Verschuldung des Staates ist nicht grenzenlos: Sie verlagert das Problem nur auf zukünftige Generationen.